1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt „Meerhaus ‚Sonne‘“ in 26624 Bedekaspel vom Gast bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen ist, spätestens jedoch mit Geldeingang der ersten Zahlung.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten.
3. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von ca. 25% ist spätestens bis zum in der Buchungsbestätigung genannten Termin zu entrichten. Der Restbetrag ist zum ebenfalls in der Buchungsbestätigung genannten Termin per Überweisung auf mein Konto vorzunehmen. Bei kürzerer Zeit bis zum Anreisetermin ist der Gesamtbetrag bis zum in der Buchungsbestätigung genannten Termin zu überweisen.
4. Wird das Ferienobjekt – egal aus welchem Grund – nicht in Anspruch genommen, entstehen dem Gast folgende Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis: - bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 10% - vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 40% - vom 28. Tag bis zum Mietbeginn: 80%
5. Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben, die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.
6. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
7. Der Mieter ist für das Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Das Ferienhaus und Inventar sind pfleglich zu behandeln. Auf die Nutzung des vor Ort vorhandenen Ruderbootes auf eigene Gefahr wird hiermit hingewiesen. Alle durch den Gast oder seine Mitbewohner verursachten Schäden sind durch den Mieter zu ersetzen.
8. Am Abreisetag ist das Ferienobjekt „besenrein“ zu hinterlassen. Bei Nichterfüllung werden Reinigungskosten in Höhe von 60,-- EUR fällig.
9. Gerichtstand ist 26506 Norden.
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